Augenärztliche Vorsorgeuntersuchungen und Früherkennung von Augenkrankheiten dienen dem Erhalt gesunder Augen und guter Sehkraft. Schwere Erkrankungen der Augen, die oft unbemerkt beginnen und fortschreiten, können so meist rechtzeitig erkannt und behandelt werden, bevor eine bleibende Sehminderung eingetreten ist.
Man geht heute davon aus, dass - auch in Deutschland - 85% aller Erblindungen im Großen und Ganzen auf nur zwei Ursachen zurückzuführen sind (erstens: Glaukom, zweitens: Netzhautkrankheiten), wobei sich für den Betroffenen keine dieser Erkrankungen rechtzeitig durch Symptome (d.h. Beschwerden) bemerkbar macht. Hier hilft nur Vorsorge weiter!
Netzhautablösung
Die Netzhautablösung ist eine solche ernste Augenerkrankung, die meist unmerklich beginnt und unbehandelt fast immer zur Erblindung des betroffenen Auges führt. Bemerkt der Patient schließlich die Erkrankung am massiven Sehverlust, so wird auch nach operativer Wiederanlegung der abgelösten Netzhaut die volle Funktion des Auges nicht wiederhergestellt. Bleibende Sehkraftminderung ist die Folge.
Eine wirksame Vorbeugung ist durch Früherkennungsuntersuchung möglich, die der Augenarzt mit weitgestellter Pupille vornimmt. Dazu bekommt der Patient pupillenweitstellende Augentropfen vor der Untersuchung eingeträufelt. Bei der Untersuchung sucht der Augenarzt nach bestimmten Frühzeichen der Netzhautablösung wie Netzhautrissen oder -löchern. Werden solche Frühzeichen gefunden, erfolgt eine vorbeugende ambulante Behandlung mit dem LASER (Argon-LASER), um eine Netzhautablösung im Entstehen zu stoppen und die volle Sehkraft zu erhalten. Nach vorsichtigen Schätzungen können so etwa 20-25% der Netzhautablösungen vermieden werden.
Glaukom / Grüner Star
Wegen der Gefährlichkeit des Glaukoms gehört nach allgemeiner Auffassung die Vorsorgeuntersuchung auf Glaukom zur augenärztlichen Routineuntersuchung, zumal sie ein Minimum an Geld und Zeit erfordert. Das Glaukom, manchmal auch "Grüner Star" genannt, ist eine sehr ernsthafte Augenerkrankung, die im Anfangsstadium keinerlei Beschwerden macht, aber unbehandelt zu hochgradigem Sehverlust und schließlich irreversibel zur völligen Erblindung führen kann. Beim Glaukom spielt die Früherkennung die entscheidende Rolle. Nur durch die Früherkennungsuntersuchung kann rechtzeitig erkannt werden, ob bereits unbemerkt ein Glaukom vorliegt. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
Durch Früherkennung und konsequente Frühtherapie können fast alle Erblindungen durch diese Krankheit vermieden werden. Würde jeder Einzelne mehr für die Früherkennung tun und zur Glaukomfrüherkennung (Sehnervencheck) gehen, so ließen sich schlimme Schicksale vermeiden. So werden Sie bei Ihrem Augenarzt, wie auch in unserer Praxis, unaufgefordert auf die Früherkennung (Sehnervencheck) hingewiesen und Sie werden auf den Grünen Star (Glaukom) hin untersucht, es sei denn, Sie hätten unvernünftigerweise etwas dagegen. Die Früherkennung wird also durchgeführt, selbst wenn Sie aus ganz anderen Gründen die Praxis aufgesucht haben.
Diabetische Retinopathie
Der Diabetes (Zuckerkrankheit) ist in Deutschland eine der häufigsten Ursachen für vermeidbare Erblindung. Auch bei dieser Erkrankung bemerkt der Patient selber, d.h. ohne die Untersuchung beim Augenarzt, die Krankheit seines Auges regelmäßig viel zu spät, und eine Erblindung läßt sich dann nicht mehr verhindern. Deswegen weiß jeder gut beratene Diabetiker, dass er mindestens einmal jährlich beim Augenarzt untersucht werden muss, und zwar mit erweiterter Pupille. Sind Sie Diabetiker? Dann suchen Sie Ihren Augenarzt regelmäßig auf, kommen Sie ohne Auto und lassen Sie sich mit weitgestellter Pupille am Augenhintergrund untersuchen. Findet der Augenarzt behandlungsbedürftige Zeichen der Krankheit, so wird er zunächst eine Therapie mit dem LASER (Argon-LASER) veranlassen. Mit Hilfe konsequenter Früherkennung und rechtzeitiger augenärztlicher Therapie kann mehr als die Hälfte der durch diese Erkrankung bedingten Erblindungen verhindert werden.
Kindliche Sehschwäche, Schielen und Schwachsichtigkeit (Amblyopie)
Alle Kinder sollten etwa zum zweiten, spätestens zum dritten Geburtstag zur Vorsorge einem Augenarzt vorgestellt werden. Kinder, die schlecht sehen, machen sich nicht bemerkbar. Eltern dieser Kinder haben in aller Regel nicht bemerkt, dass ihr Kind eine Sehschwäche hat. Kinder können diese Schwächen sehr gut überspielen. In der frühen Kindheit sind augenärztliche Untersuchungen auch dann schon möglich, wenn das Kind noch nicht spricht. Eine frühe Therapie kann eine lebenslange Schwachsichtigkeit verhindern. Je später die Therapie einsetzt, desto schlechter sind die Ergebnisse. Ein Kind, dessen Sehschwäche erst bei der Einschulung bemerkt wird, hat deutlich schlechtere Chancen als ein Kind, das bereits im zweiten oder dritten Lebensjahr behandelt wird. Die U-Untersuchungen beim Kinderarzt decken leider nicht alle Augen-Probleme bei den Kindern auf. Deswegen ist die vorsorgliche augenärztliche Untersuchung aller Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr von besonderer Wichtigkeit. Die Gesundheitsämter und die Kinder- und Jugendärzte Deutschlands unterstützen diese Früherkennungsuntersuchungen. Die überwiegende Mehrzahl der Fälle von Schwachsichtigkeit lässt sich durch frühzeitige und konsequente Therapie verhindern.
Sicherheitsgurt
Bis zur Einführung der Anschnallpflicht gab es sehr häufig schwerste Verletzungen der Augen bei Auffahrunfällen. Der Insasse stürzte mit seinem Gesicht in die Windschutzscheibe und verletzte sich die Augen schwerstgradig. Der Sicherheitsgurt verhindert solche Verletzungen wirkungsvoll. Die Zahl der Erblindungen durch diese Art der Verletzung ist seit Einführung der Anschnallpflicht drastisch zurückgegangen. Also: Anschnallen ist Vorsorge für die Augen!
Schutzbrille bei jeder Arbeit mit dem Hammer
Schaffen Sie sich eine Schutzbrille an, wenn Sie einen Hammer besitzen! Eine Schutzbrille ist billig (z.B. 4 bis 15 €). Die Schutzbrille schützt Ihre Augen vor Unfällen beim Heimwerken und bei der handwerklichen Arbeit. Beim Schlag des Hammers auf jegliches harte Material, insbesondere Stahl oder Fliesen, können millimeterkleine Partikel abgesprengt werden, die mit hoher Wucht umherfliegen. Trifft ein solches Partikel das Auge, so wird der Augapfel von vorne bis hinten durchschossen. Eine ungewöhnlich schwere Verletzung ist die Folge. Also: Eine Schutzbrille ist billig, schützt aber vor Verletzung der Augen. Tragen Sie die Schutzbrille, immer wenn Sie zum Hammer greifen, und sei es nur ein Nagel, den Sie einschlagen wollen. Ähnliches gilt bei der Arbeit mit hochtourig drehenden Maschinen. Besitzen Sie eine Schutzbrille? Wenn Sie einen Hammer besitzen, dann brauchen Sie auch eine Schutzbrille!
Ich gehe nur zum Arzt, wenn ich Beschwerden habe - ist das früh genug?
Nein! Bezogen auf Ihre Augen wäre dies ein folgenschwerer Irrtum, und leider eine häufige Ursache dafür, das Erkrankungen der Augen, die zur Erbindung führen, oft erst so spät, vielleicht zu spät, entdeckt werden.
Also: Wie mache ich es richtig? 1) Lassen Sie kleine Kinder beim Augenarzt auf kindliche Sehschwäche hin untersuchen. 2) Lassen Sie sich, wenn Sie erwachsen sind, auf Glaukom untersuchen; und sobald Sie über 40 Jahre alt sind, sollte die Vorsorge auf Glaukom sogar jedes Jahr erfolgen. 3) Lassen Sie sich auch auf Netzhautkrankheiten untersuchen; wenn Sie Diabetiker sind, sollte diese Untersuchung mit weitgetropfter Pupille jedes Jahr erfolgen.
Mein Arzt hat mir gesagt, eine stärkere Brille würde mir nicht mehr helfen?
Eine der häufigsten Irrtümer ist, zu glauben, man könne jede Minderung der Sehschärfe durch eine "stärkere Brille" ausgleichen. Dies geht natürlich nicht, wenn die Sehkraftminderung durch eine Augenkrankheit hervorgerufen wurde. Brille und Kontaktlinsen nützen nur bei Fehlsichtigkeiten, d.h. optischen Fehlern zum Beispiel eines zu kurz oder zu lang gewachsenen Auges (Kurz-, Weit-, Stab- und Altersichtigkeit). Augenkrankheiten hingegen zerstören die Netzhaut oder den Sehnerven oder trüben die im Normalfall kristallklaren optischen Medien. Ist erst einmal das betroffene Gewebe des Auges krankhaft verändert, heilt es meist mit einer Narbe, welche die ursprüngliche Funktion nicht mehr erfüllen kann. Wir sprechen deswegen von einer Defektheilung (eine Heilung, bei der ein Defekt zurückbleibt). Dort, wo Narben sind, kann das Auge Hell und Dunkel nicht mehr unterscheiden, d.h. an diesen Stellen ist das Auge blind. Durch Narben zerstörte Netzhaut- oder Sehnervengewebe lassen sich aber leider bisher nicht ersetzen; weder wachsen sie nach, noch können diese Gewebe verpflanzt (transplantiert) werden. Also: der häufig gehörte Satz "ich benötige keine Vorsorge, denn wenn meine Sehkraft nachlassen sollte, besorge ich mir einfach eine stärkere Brille" zeugt von kompletter Unkenntnis der Gefahren von Augenkrankheiten.
Der Sinn der Vorsorge
Krankheiten des Auges müssen folglich erkannt und behandelt werden, bevor irreversible Schäden entstanden sind. Hat man Beschwerden an den Augen, sollte man also so früh wie möglich den Augenarzt aufsuchen. Leider machen sich viele Krankheiten des Auges aber zu spät bemerkbar. Man müsste also den Augenarzt aufsuchen, bevor man Beschwerden hat. Dies ist genau der Charakter und der Sinn der Vorsorge: Vorsorgliche Untersuchung der Augen bei scheinbar Gesunden.
Augen zum Augenarzt!
Sehtest beim TÜV, Sehtest beim Optiker, Sehtest beim Arbeitsmediziner, Sehtest beim Betriebsarzt: Alle diese Untersuchnungen stellen im besten Falle Untersuchungen der Leistungsfähigkeit Ihrer Augen dar, sind aber in der Regel nicht in der Lage, eine Augenkrankheit aufzudecken. Auch ein schwer krankes Auge kann eine 100-prozentige Sehschärfe aufweisen! Es ist ein sehr häufiger und schwerwiegender Irrtum, zu glauben, nach einem solchen Sehtest wäre man am Auge ausreichend vorsorglich untersucht worden. Nur der Augenarzt kann mit Mikroskop, Augenspiegel und weiteren Geräten, aufgrund seiner fachlichen Qualifikation, ein Urteil abgeben, ob das Auge gesund ist.
Augeninnendruckmessung durch Laien?
Ein heikles Thema. Es ist aber bekannt, dass man nicht nur ein Messgerät besitzen muss, man muss das Gerät auch korrekt bedienen können, man muss die Fehlermöglichkeiten kennen, man muss das Messergebnis kritisch würdigen können, man muss es mit einem anderen Messverfahren überprüfen können, und man muss es interpretieren können. Dazu muss man aber Augenarzt sein. Deshalb gilt: Vertrauen Sie einem Augeninnendruck-Messergebnis nur, wenn es von einem Augenarzt stammt. Gerichte in Deutschland sind zu der Auffassung gelangt, dass die Bewertung des Augendruck-Messergebnisses ausschließlich nur der Augenarzt vornehmen kann. Besser lassen Sie die Untersuchung gleich vollständig beim Augenarzt machen. Übrigens, so wichtig es auch sein mag, dass die Messung des Augeninnendrucks korrekt erfolgt: Die Messung des Augeninnendrucks alleine ohne weitere augenärztliche Untersuchung sagt leider nicht ausreichend sicher aus, ob man an den Augen gesund ist. Klicken Sie zu diesem Thema im Menü links auf die Rubrik "Glaukom/Grüner Star" und "Pachymetrie".
Kontaktlinsen ohne Anpassung aus Versandhandel oder Internet?
Kontaktlinsen liegen direkt auf der Oberfläche des Auges und berühren Hornhaut und Bindehaut. Dort können Kontaktlinsen unter ungünstigen Umständen Schäden anrichten. Schädigungen der Augen treten immer wieder bei Kontaktlinsenträgern auf, die weder individuell angepasste Kontaktlinsen tragen, noch eine ausreichende Anleitung zum Umgang mit den Kontaktlinsen bekommen haben. Also gilt: Sicherheit hat man als Kontaktlinsenträger nur, wenn die Kontaktlinsen von einem Kontaktlinsenspezialisten individuell angepasst wurden und wenn der Kontaktlinsenträger eine entsprechende individuelle Beratung zu Kontaktlinsen bekommen hat. Dazu gehört auch die Untersuchung der Augen in Hinblick auf die Frage, ob die Augen im individuellen Fall überhaupt Kontaktlinsen vertragen. Hier ist ein Kontaktlinsenspezialist gefragt. Dies kann entweder ein Augenoptiker sein, der sich auf Kontaktlinsen spezialisiert hat und mit einem Augenarzt zusammenarbeitet, oder man sucht sich einen Augenarzt, der mit Kontaktlinsen Erfahrungen hat. Lesen Sie zu diesem Thema auch die Seite "Kontaktlinsen" (klicken sie auf das entsprechende Feld oben links auf dieser Seite).
Hinweis für die Versicherten der Gesetzlichen Krankenkassen: Möglicherweise sind nicht alle genannten ärztlichen Maßnahmen Leistungen der Gesetzlichen Krankenkasse; sie werden ggf. als IGeL angeboten. Diese Leistungen werden nach der GOÄ berechnet. Die GOÄ ist die vom Staat per Verordnung festgelegte Gebührenordnung für Ärzte, welche die Interessen und die besondere Lage der Patienten berücksichtigt.
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